04.04.2024

Auf die Probe gestellt: der Prototyp des gemeinsamen Reha-Antrags im Test

Der gemeinsam entwickelte Prototyp des trägerübergreifenden „Reha-Antrags“, auch „gemeinsamer Grundantrag“, steht ab sofort für eine umfassende Erprobung auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) bereit. Antragstellende von Reha- und Teilhabeleistungen und Akteure im Reha-System können bis zum 15. Mai testen, wie nutzerfreundlich, verständlich und umfassend der Antrag gestaltet ist.

Das Ziel ist es, den gemeinsamen Grundantrag bzw. Reha-Antrag so zu gestalten, dass er die Bedürfnisse der Antragstellenden erfüllt. Er soll einen einfachen Zugang zu Reha- und Teilhabeleistungen ermöglichen.

Reha- und Teilhabeleistungen sind zum Beispiel:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. in einer stationären Rehaklinik oder in einem ambulanten Rehazentrum)
  • Berufsbezogene oder arbeitsplatzbezogene Leistungen (z. B. berufliche Bildungsmaßnahmen oder technische Arbeitshilfen)
  • Leistungen, die eine möglichst selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung in der eigenen Wohnung und im sozialen Umfeld ermöglichen oder
  • Hilfen zur Schul- oder Hochschulausbildung (z. B. Schul- oder Studienassistenz)

Mit dem neuen Antrag sollen Betroffene grundsätzlich alle Reha- und Teilhabeleistungen beantragen können, die Sie benötigen. Nach dem Ausfüllen des Antrags erhalten sie eine Empfehlung zum voraussichtlich zuständigen Reha-Träger, um ihren Antrag an diesen Träger zu senden. Für eine Antragstellung ist die persönliche Sozialversicherungsnummer nötig (zu finden z. B. auf der Gehaltsabrechnung oder auf dem Sozialversicherungsausweis). Belege zu einer Arbeitsunfähigkeit, Informationen zu möglichen Renten, Pflegegraden und bisherigen Antragstellungen von Reha-Leistungen können dem Antrag beigefügt werden.

In der aktuellen Phase der Entwicklung sind Antragstellende und Akteure in der Rehabilitation aufgefordert, ihre persönlichen Erfahrungen und Rückmeldungen zum Prototyp zu geben. Ihr Test-Antrag dient dann ausschließlich zu Erprobungszwecken und stellt keinen rechtsgültigen Antrag auf Reha- und Teilhabeleistungen dar. An keiner Stelle des Prototyps können personenbezogene Daten eingesehen werden. Alle Daten werden automatisch anonymisiert. Nach dem Testdurchlauf haben Teilnehmende die Möglichkeit, eine kurze Umfrage zu beantworten.

Der Antrag wurde im Rahmen des Projekts „Fachlich-inhaltliche und technische Umsetzung sowie Erprobung eines Prototyps und Vorbereitung der Implementierung eines Gemeinsamen Grundantrages für Reha- und Teilhabeleistungen" der BAR gemeinsam mit weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich der Rehabilitation und Teilhabe – darunter auch Menschen mit Behinderungen sowie IT-Expertinnen und Experten entwickelt. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert und läuft bis Oktober 2025.

Auf der Internetseite der BAR gelangen Interessierte zur Testseite, indem sie den vorgegebenen Benutzernamen und das Kennwort eingeben. Aus technischen Gründen ist in manchen Fällen eine doppelte Eingabe des Passworts notwendig.

Link zum Prototyp  

Benutzername: rehaantrag-test

Kennwort: KDO-R3h6-Antra9

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)