11.03.2024

bvkm: Pflegen gefährdet die Gesundheit – vor allem von Müttern

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) wies anlässlich des Weltfrauentages am 8. März 2024 darauf hin, dass die dauerhafte Pflege eines Kindes mit Behinderung oft die Gesundheit der pflegenden Mütter beeinträchtigt. Im Positionspapier „Pflegen gefährdet die Gesundheit“ fordert der Verband gemeinsam mit seiner Bundesfrauenvertretung einen Zusatzurlaub und weitere Entlastungen für pflegende Angehörige.

Immer noch leisten Frauen deutlich mehr Sorgearbeit in der Familie als Männer. Deshalb stehen sie auch im Fokus des Positionspapiers. Der bvkm erklärt, dass die Pflege von Kindern mit Behinderung oft mit erheblichen Belastungen verbunden sei, die häufig über einen sehr langen Zeitraum andauerten. Dazu gehören etwa das Heben, Umlagern, Wickeln, Waschen und die Durchführung von Übungen. Mit zunehmendem Alter und Gewicht des Kindes werden diese Aufgaben körperlich immer anstrengender. Verbunden sei die Pflegearbeit oft auch mit Schlafmangel und -störungen, vor allem, wenn auch nachts Pflege notwendig ist. Die große körperliche, zeitliche und psychische Beanspruchung wirke sich abträglich auf die Gesundheit aus.

Das Positionspapier unterstreicht: „Pflegende Angehörige sind Deutschlands größter Pflegedienst. Die enormen Aufgaben, die pflegende Angehörige für unsere Gesellschaft leisten, werden in den kommenden Jahren durch den fortschreitenden Fachkräftemangel und die zunehmende Überalterung unserer Gesellschaft weiter zunehmen.“

Deshalb fordert der bvkm in seinem Positionspapier verschiedene Maßnahmen zur Gesundheitsförderung für pflegende Angehörige:

  • Die Belange von Pflegepersonen sind zu berücksichtigen - im Sinne des § 19 SGB XI z.B. bei der Entscheidung über ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (§ 40 Absatz 3 Satz 1, 2. Halbsatz SGB V).  Es solle einen neuen § 2c in das SGB V eingefügt werden, der folgenden Wortlaut haben sollte: „Bei den Leistungen der Krankenkassen ist den besonderen Belangen von Pflegepersonen im Sinne des § 19 des Elften Buches Rechnung zu tragen.“
     
  • Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Mütter sollten vorzeitig bewilligt werden. Der bvkm fordert, „dass die Krankenkassen § 40 Absatz 3 Satz 1, 2. Halbsatz SGB V in der Praxis mit Leben füllen und die besonderen Belange von Pflegepersonen im Sinne des § 19 SGB XI bei der Bewilligung von stationären Rehabilitationsmaßnahmen tatsächlich beachten.“
     
  • Außerdem spricht sich das Positionspapier für bezahlten Zusatzurlaub für pflegende Angehörige aus. Veränderte gesetzliche Regelungen sollten eine Freistellung am Arbeitsplatz erleichtern. Ein Zusatzurlaub könne von der Pflegeversicherung bzw. als versicherungsfremde Leistung vom Bund über einen Steuerzuschuss finanziert werden.
     
  • Wichtig sei die Schaffung psychosozialer Beratungsangebote für pflegende Mütter. Diese könnten eine Unterstützung bei der Bewältigung der besonderen Lebenssituation sowie zum frühzeitigen Erkennen von Be- und Überlastung, Krisensituationen oder familialen Konflikten sein. Ebenso solle es geeignete Präventionsangebote geben.
     
  • Das Pflegegeld bei Reha- und Krankenhausaufenthalten des Kindes soll gemäß dem bvkm unbegrenzt weitergezahlt werden, da die Finanzierung einer Haushaltshilfe oder einer Betreuungsperson für ein pflegebedürftiges Kind mit Behinderung häufig über das Pflegegeld nach § 37 SGB XI laufe.
     
  • Zusätzlich fordert das bvkm-Papier einen Bürokratieabbau zur Entlastung der Eltern sowie einen stärker wertschätzenden Umgang mit pflegenden Müttern.

Der Verband kritisiert: „Die vorhandenen Angebote reichen für die bestehenden Bedarfe nicht aus oder scheitern an der unzureichenden Bewilligungspraxis der Kostenträger. Es darf nicht sein, dass Pflege krank macht.“

zum Positionspapier

(Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V., bvkm)