28.02.2024

ISL-Projekt zu Menschen mit Behinderungen in Katastrophenlagen

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) befasst sich in ihrem neuen Projekt mit der inklusiven Katastrophenvorsorge. Das Projekt mit dem Namen „Nicht-Diskriminierung behinderter Menschen in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen“ wird für drei Jahre durch den Partizipationsfonds finanziert.

Der inklusive Katastrophenschutz gemäß Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) steckt noch in den Kinderschuhen und ist besonders in Deutschland nicht existent, so die ISL, die als eindrückliche Beispiele den Umgang mit Menschen mit Behinderungen während der Corona-Pandemie und die Flutkatastrophe im Ahrtal einschließlich zwölf Todesfällen in einer Einrichtung benennt. Auch die Abschließenden Bemerkungen der Staatenprüfung Deutschlands 2023 unterstreichen, dass eine allumfassende, inklusive und menschenrechtsbasierte Strategie im Katastrophenschutz fehlt, erklärt Maria-Victoria Trümper, die für das Projekt verantwortlich ist. „Der Genfer Fachausschuss zur Umsetzung der UN-BRK empfiehlt deshalb u. a. einen nationalen Notfallplan, der in maßgeblicher, aktiver Zusammenarbeit mit und durch Konsultationen von Menschen mit Behinderungen erstellt werden soll.“

In dem neuen ISL-Projekt sollen Menschen mit Behinderungen genau darüber informiert werden, wie sie im Katastrophenfall vorgehen können und sich auf diesen vorbereiten können. Hierfür soll auch der Austausch mit internationalen Institutionen und Selbstvertretungsorganisationen genutzt werden, um Best-Practice-Beispiele für behinderte Menschen in Deutschland zu adaptieren.

International liegen bereits Richtlinien und Handlungsempfehlungen zu inklusivem Katastrophenschutz vor, wie etwa das Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge und die Inklusionsleitlinien des Inter-Agency Standing Committee (IASC, Ständiger interinstitutioneller Ausschuss der Vereinten Nationen). In Bezug auf Deutschland fragt die ISL, warum diese Maßnahmenkataloge bisher nicht gegriffen haben und inklusive Informationen für Menschen mit Behinderungen fehlen. Zwar gebe es vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine Verhaltensempfehlung. Darin stehe aber nur, dass sich behinderte Menschen im Katastrophenfall an Hilfspersonen wenden sollen.

„Das zementiert das klassisch-defizitäre Denken über behinderte Menschen und minimiert sie zu Hilfsobjekten. Das lässt vermuten, sie wurden nicht in die Erstellung miteinbezogen, geschweige denn mitgedacht.“

Weitere Informationen:

ISL-Pressemitteilung (auch in englischer Sprache)

BBK: Sendai Rahmenwerk

IASC Richtlinie: Inclusion of Persons with Disabilities in Humanitarian Action

(Quelle: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.)