14.08.2023

DVfR-Fachausschuss „Bildung, Erziehung und Schule“: Diskussionspapier zu inklusiven Bildungsangeboten in Schulen

Das Recht von Kindern und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2021 erstmals anerkannt. Die Entscheidung des BVerfG hat der Fachausschuss „Bildung, Erziehung und Schule“ der DVfR zum Anlass genommen, die Stärkung des Rechts auf schulisch-institutionelle Bildung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen näher zu beleuchten und erste Überlegungen zu Mindeststandards von Bildungsangeboten in Schulen in einem Diskussionspapier zusammenzufassen.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf schulische Bildung. Dies hatte das BVerfG im November 2021 im Rahmen seiner Entscheidung zur „Bundesnotbremse II“ (Schulschließungen) umfassend beschrieben. Demnach schließt dieses Recht einen „Anspruch auf Einhaltung eines unverzichtbaren Mindeststandards bei der staatlichen Gestaltung der schulischen Strukturen“ (Rn. 54, 169) und einen diskriminierungsfrei ausgestalteten Zugang zu schulischen Bildungsangeboten (Rn. 60) ein.

Zahlreiche Forschungsergebnisse belegen, dass das Recht auf gemeinschaftliche schulische Bildung und Erziehung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen bzw. Behinderungen nach wie vor in Frage gestellt wird. Dies geschieht durch teilweisen Ausschluss aus der Schule, u. a. aufgrund herausfordernder Verhaltensweisen, prekärer sozialer Lebensumstände oder nicht ausreichender infra­struktureller Voraussetzungen.

Der DVfR-Fachausschuss „Bildung, Erziehung und Schule“ hat daher die Entscheidung des BVerfG aufgegriffen, um die Diskussion zur Umsetzung des Rechts auf schulische Bildung und Erziehung durch die vom BVerfG eingeforderten Mindeststandards von Bildungsangeboten für alle Kinder und Jugendlichen mit Teilhabeeinschränkungen anzustoßen. Dabei werden folgende Dimensionen berücksichtigt:

  • Aspekte der Bildungsinfrastruktur
  • Aspekte der Professionalisierung
  • Aspekte eines gemeinsamen, inklusiven Bildungsverständnisses
  • Aspekte pädagogischer Leitlinien
  • Aspekte inklusiver Schulentwicklungsprozesse

Die vorgelegten ersten Überlegungen des DVfR-Fachausschusses sollen die Breite und die Themenvielfalt des notwendigen Diskussionsprozesses um Mindeststandards in einem inklusiven Bildungswesen darstellen.

Diskussionspapier des Fachausschusses „Bildung, Erziehung und Schule“: Empfehlungen zu Mindeststandards inklusiver Bildungsangebote in Schulen


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