18.12.2023

Beiträge aus der DVfR zum „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) hat dem Bundes­ministerium für Gesundheit (BMG) im Rahmen eines schriftlichen Beteiligungs­verfahrens Vorschläge zum „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barriere­freies Gesundheitswesen“ unterbreitet. Die DVfR konzentriert sich in ihren Vorschlägen auf Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist deren selbstbestimmte und umfassende Teilhabe, insbesondere an der Gesundheitsversorgung, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Die umfangreichen Beiträge aus der DVfR gehen auf ihre Agenda für einen Aktionsplan „Inklusives Gesundheitswesenvom November 2022 zurück und entwickeln diese zu Lösungsoptionen weiter. Zwei Themenfelder stehen dabei im Mittelpunkt: Barrierefreiheit und für die Teilhabe und Inklusion notwendige Gesundheitsleistungen.

Durch Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen müssen Arztpraxen, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und alle anderen Dienste und Einrichtungen des Gesundheitswesens für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein, unabhängig ob motorische, kognitive, kommunikative, psychische oder Sinnes­beeinträchtigungen vorliegen. Die Beiträge aus der DVfR stellen detailliert dar, was alles zur Barrierefreiheit gehört: neben der Rollstuhlzugänglichkeit z. B. Schrift- und Gebärdendolmetschung, Assistenz und Kommunikationstechnologien oder Kommunikation in einfacher bzw. Leichter Sprache. Bei nicht unmittelbar zu beseitigenden Barrieren sind angemessene Vorkehrungen notwendig, damit Menschen mit Beeinträchtigungen die Dienste und Einrichtungen in Anspruch nehmen können. Gerade die Digitalisierung muss barrierefrei gestaltet werden.

Menschen mit Behinderungen brauchen oft besondere Gesundheitsleistungen, z. B. durch stationäre, ambulante und mobile Reha-Einrichtungen, aber auch Heil- und Hilfsmittel sowie spezialisierte Einrichtungen wie SPZ und MZEB. Besonders wichtig ist ein bedarfsdeckendes Angebot der medizinischen Rehabilitation, gerade auch für pflegebedürftige, alte oder schwer psychisch beeinträchtigte Menschen sowie für Kinder und Jugendliche. Und die Langzeitpflege muss sich stärker an Selbstbestimmung und Teilhabe der betroffenen Personen ausrichten. Versorgungslücken sowohl nach akuter Krankheit und Behandlung als auch bei chronischem Verlauf sind zu schließen. Der Begriff der Rehabilitationsfähigkeit ist zu überprüfen.  

Die DVfR besteht aus ganz unterschiedlichen Mitgliedern: Leistungsträgern, Leistungsanbietern, Selbsthilfe- und Fachverbänden sowie Reha-Expertinnen und Experten. Der Entwicklung konsentierter Positionen sind bei unterschiedlichen Interessenlagen Grenzen gesetzt, gerade in diesem Beteiligungsverfahren, in dem die Mitglieder der DVfR selbst ebenfalls aufgefordert sind, sich mit ihren Interessen einzubringen. Vor diesem Hintergrund sind die Vorschläge nicht immer als Konsens aller Mitglieder der DVfR zu verstehen, sondern als Beiträge aus der DVfR, die Problemlagen und Fragestellungen beschreiben, die für ein inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen wichtig sind und die einer weiteren Bearbeitung im Sinne von Klärung und Erarbeitung von Lösungsoptionen bedürfen. Einigkeit besteht aber darin, dass es bei allen Akteuren einer inklusionsfördernden Haltung und achtsamer und wertschätzender Kommunikationsformen bedarf.

Beiträge aus der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) für das schriftliche Beteiligungsverfahren zum Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen (PDF, 978,9 KB)


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